Der Bundesverband der Honorarärzte (BV-H) macht aktuell darauf aufmerksam, dass auch bei einer ärztlichen Tätigkeit für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) oder öffentliche sowie freie Träger eines Corona-Impfzentrums die sog. "Scheinselbständigkeit" keineswegs ausgeschlossen ist. Das gilt auch ...
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