Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen- Kasuistiken aus der Neuromedizin

In Deutschland gibt es schon seit einiger Zeit Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen, die von regionalen Ärztekammern länderübergreifend angeboten werden. So ist die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen installiert. Sie bietet Patienten, Ärzten und Berufshaftpflichtversicherungen der Ärzte eine Plattform für die außergerichtliche Klärung von vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftungsstreitigkeiten). Die Einrichtung will nach eigenen Angaben für alle Beteiligten eine objektive, kompetente und an allen aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards orientierte Streitbeilegung ermöglichen. „Letztlich geht es uns auch darum, die eigene Qualitätssicherung zugunsten der Sicherheit der Patienten und der Fehlerprophylaxe bei den Ärzten zu verbessern“, so definieren sich die Betreiber auf der Website.

Fallsammlungen aus Fachgebieten

Auf der Website ist u.a. auch eine Fallsammlung aller zehn Mitgliedskammern der norddeutschen Schlichtungsstelle einsehbar. Alle erörterten Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung. Aus der Neuromedizin sind Kasuistiken aus den Neurochirurgie, Neurologie, Psychiatrie und Anästhesiologie veröffentlicht.

Die Neuromedizin.de-Redaktion hat aus der Fallsammlung die Kasuistik „Mangelhafte Befunderhebung bei stationärer Einweisung wegen Kopfschmerzen unklarer Genese (Subarachnoidalblutung)“ aus der Neurologie ausgewählt. Sie finden diese über den Direktlink unter dem Beitrag.

(Erschienen ist die Kasuistik im Niedersächsischen Ärzteblatt, Ausgabe 01/2010 / Autor: Prof. Dr. med. Günter Haferkamp)

Weitere Fallbeispiele folgen.

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Arzt mit beschränkter Haftung
      Vor einem medizinischen Eingriff muss ein Arzt den betroffenen Patienten über die Maßnahme und ihre Risiken aufklären. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Patient seine Erläuterungen verstanden hat, hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 5 U 713/11). Im verhandelten F...
      Mehr
    • Social-Media-Empfehlungen für Ärzte
      Facebook & Co. eröffnen niedergelassenen Ärzten neue Möglichkeiten des Praxismarketings ebenso wir für den Kontakt zu und die Betreuung von Patienten. Allerdings gilt es gerade für Mediziner, beim Einsatz dieser Kommunikationswege eine gewisse Vorsicht walten zu lassen. Deshalb hat der Telematikauss...
      Mehr
    • Patient mit Neurasthenie erhält weiter Krankengeld trotz unpünktlicher weiterer Krankmeldung
      Wird an einem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späteren Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die weitere Zahlung von Krankengeld nicht mit dem Argument verweigern, die Arbeitsunfähigkeit sei nicht lückenlos festgestellt worden. Nach Auffassung des Sena...
      Mehr
    • Begrenzte Haftung von Praxismitarbeitern bei grober Fahrlässigkeit
      Mit einer veröffentlichten Entscheidung (Az. 8 AZR 418/09) hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Haftung für von Mitarbeitern verursachte Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit stark begrenzt. Im verhandelten Fall hatte eine Aushilfe in einer radiologischen Praxis die Notabschaltung eines MRT a...
      Mehr
    • Ärztliche Tätigkeiten in Corona-Impfzentren - Vorsicht vor Scheinselbständigkeit
      Der Bundesverband der Honorarärzte (BV-H) macht aktuell darauf aufmerksam, dass auch bei einer ärztlichen Tätigkeit für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) oder öffentliche sowie freie Träger eines Corona-Impfzentrums die sog. "Scheinselbständigkeit" keineswegs ausgeschlossen ist. Das gilt auch ...
      Mehr
    • Vertragsarztsitze nicht blockierbar
      Wird eine Vertragsarztstelle frei, kann sie grundsätzlich besetzt werden, solange einsatzfähige Praxisräume vorhanden sind und damit eine Weiterbehandlung des Patientenstamms möglich ist. Diese Regelung gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 6 KA 23/11 R) jedoch nicht,
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 20.04.2024 - 06:45): http://www.neuromedizin.de/Arztrecht/Schlichtungsstellen-fuer-Arzthaftpflichtfragen.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239