In Deutschland gibt es schon seit einiger Zeit Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen, die von regionalen Ärztekammern länderübergreifend angeboten werden. So ist die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen installiert. Sie bietet Patienten, Ärzten und Berufshaftpflichtversicherungen der Ärzte eine Plattform für die außergerichtliche Klärung von vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftungsstreitigkeiten). Die Einrichtung will nach eigenen Angaben für alle Beteiligten eine objektive, kompetente und an allen aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards orientierte Streitbeilegung ermöglichen. „Letztlich geht es uns auch darum, die eigene Qualitätssicherung zugunsten der Sicherheit der Patienten und der Fehlerprophylaxe bei den Ärzten zu verbessern“, so definieren sich die Betreiber auf der Website.
Fallsammlungen aus Fachgebieten
Auf der Website ist u.a. auch eine Fallsammlung aller zehn Mitgliedskammern der norddeutschen Schlichtungsstelle einsehbar. Alle erörterten Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung. Aus der Neuromedizin sind Kasuistiken aus den Neurochirurgie, Neurologie, Psychiatrie und Anästhesiologie veröffentlicht.
Die Neuromedizin.de-Redaktion hat aus der Fallsammlung die Kasuistik „Mangelhafte Befunderhebung bei stationärer Einweisung wegen Kopfschmerzen unklarer Genese (Subarachnoidalblutung)“ aus der Neurologie ausgewählt. Sie finden diese über den Direktlink unter dem Beitrag.
(Erschienen ist die Kasuistik im Niedersächsischen Ärzteblatt, Ausgabe 01/2010 / Autor: Prof. Dr. med. Günter Haferkamp)
Weitere Fallbeispiele folgen.