Auch auf einer Weihnachtsfeier können sich die Mitarbeiter verletzen. Das kann z. B. ein Sturz auf der Tanzfläche sein oder man verbrüht sich mit einem heißen Getränk. Ob es sich hier um einen Arbeitsunfall handelt und wer haftet, erklärt die Ecovis-Rechtsanwältin Nicole Golomb in Regensburg.
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