Tipps für die Urlaubsvertretung des Praxisinhabers
Geht ein Arzt in Urlaub, kümmert er sich normalerweise um eine Vertretung – und vergisst zuweilen, dass dabei einige Fallstricke drohen. Anwalt Jan Willkomm, auf Medizinrecht spezialisiert, hat einige Hinweise zusammengetragen, worauf ein Praxisinhaber achten muss. Verweise auf jeweils relevante Gerichtsentscheidungen ergänzen die Tippsammlung. So erinnert Willkomm daran, dass ein Vertragsarzt sich nur von einem anderen Vertragsarzt vertreten lassen darf und Vertretungen ab einer Woche seiner Kassenärztlichen Vereinigung mitteilen muss. Vergisst er diese Mitteilung, verfallen die Honoraransprüche für die in der Vertretungszeit erbrachten Leistungen. Weitere Besonderheiten sind bei Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen zu beachten. So spielt es bei der Urlaubsvertretung durchaus eine Rolle, ob der Arzt und seine Vertretung im gleichen oder in unterschiedlichen Fachgebieten tätig sind: Unabhängig von den fachlichen Fähigkeiten greifen auch hier die Grenzen des Vertragsarztrechts.
(mmh/map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Bundesgerichtshof-Urteil: Werbung für ärztliche Fernbehandlungen ist unzulässig
      Mit seinem Urteil vom 9. Dezember 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf. Im konkreten Fall hält er die Werbung für unzulässig. Sie war zu breit angelegt und beschränkte sich nicht auf die Fälle, in denen nac...
      Mehr
    • Arzt mit beschränkter Haftung
      Vor einem medizinischen Eingriff muss ein Arzt den betroffenen Patienten über die Maßnahme und ihre Risiken aufklären. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Patient seine Erläuterungen verstanden hat, hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 5 U 713/11). Im verhandelten F...
      Mehr
    • Social-Media-Empfehlungen für Ärzte
      Facebook & Co. eröffnen niedergelassenen Ärzten neue Möglichkeiten des Praxismarketings ebenso wir für den Kontakt zu und die Betreuung von Patienten. Allerdings gilt es gerade für Mediziner, beim Einsatz dieser Kommunikationswege eine gewisse Vorsicht walten zu lassen. Deshalb hat der Telematikauss...
      Mehr
    • Patient mit Neurasthenie erhält weiter Krankengeld trotz unpünktlicher weiterer Krankmeldung
      Wird an einem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späteren Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die weitere Zahlung von Krankengeld nicht mit dem Argument verweigern, die Arbeitsunfähigkeit sei nicht lückenlos festgestellt worden. Nach Auffassung des Sena...
      Mehr
    • Begrenzte Haftung von Praxismitarbeitern bei grober Fahrlässigkeit
      Mit einer veröffentlichten Entscheidung (Az. 8 AZR 418/09) hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Haftung für von Mitarbeitern verursachte Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit stark begrenzt. Im verhandelten Fall hatte eine Aushilfe in einer radiologischen Praxis die Notabschaltung eines MRT a...
      Mehr
    • Ärztliche Tätigkeiten in Corona-Impfzentren - Vorsicht vor Scheinselbständigkeit
      Der Bundesverband der Honorarärzte (BV-H) macht aktuell darauf aufmerksam, dass auch bei einer ärztlichen Tätigkeit für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) oder öffentliche sowie freie Träger eines Corona-Impfzentrums die sog. "Scheinselbständigkeit" keineswegs ausgeschlossen ist. Das gilt auch ...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 07.10.2024 - 23:55): http://www.neuromedizin.de/Arztrecht/Tipps-fuer-die-Urlaubsvertretung.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239