• EBM: Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik per Video ab 1.1.2025 abrechenbar
    CT-Untersuchung im Prozess© Fotolia: #132151093/Ravil Sayfulli
    EBM: Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik per Video ab 1.1.2025 abrechenbar
    Bislang waren bestimmte Untersuchungen und Behandlungen der Psychotherapie-Richtlinie (Kapitel 35 EBM) in der Videosprechstunde nicht erlaubt. Laut einem Beschluss im Bewertungsausschuss von KBV und Spitzenverband vom 22.1.2025 wurden die Einschränkungen im EBM aufgehoben. Somit können ärztliche und...
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  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) hat Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege erneut verlängert
    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege erneut verlängert. Konkret verlängerte er eine bereits bestehende Übergangsregelung zur sogenannten Potenzialerhebung bis zum Sommer 2025 und beschloss eine neue Ausnahmeregelung für bestimmte Versicherte. ...
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  • Neuer GOÄ-Entwurf sorgt für Kritik aus der Herzmedizin
    Der Entwurf für die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auf den sich die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) geeinigt haben, sorgt bereits für Kritik von den Berufsverbänden der Kardiologie. So sollen kardiologische Leistungen wie die Stentimplantation
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  • Bundesgesundheitsministerin will Reform. Die neue GOÄ kommt!
    Die gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist völlig veraltet. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte jetzt angehen. Der Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt meint dazu: „Die Reihe der Bundesgesundheitsminister, die trotz des offensich...
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  • Kodierunterstützung wird ab Januar 2026 um weitere Hinweise für Praxen ergänzt
    Eine hohe Kodierqualität ist nicht nur für die Vergütung wichtig. Mit der elektronischen Patientenakte hat sie an Bedeutung gewonnen. Denn die Krankenkassen sind verpflichtet, die bei ihnen vorliegenden Abrechnungsdaten inklusive der ICD-10-GM-Kodes in die ePA ihrer Versicherten einzustellen, sofern...
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  • Vergütung für Erstbefüllung der ePA bleibt vorerst bei rund 11 Euro
    Für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bleibt die Vergütung bei rund 11 Euro noch bis Ende des Jahres. Bis dahin wollen KBV und GKV-Spitzenverband entscheiden, wie die Nutzung der ePA ab Januar vergütet wird. Das gilt auch für die Pauschalen für die weitere Befüllung einer Akte
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  • Videosprechstunde: Regelung für Zuschlag für Authentifizierung verlängert
    Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten in Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag. Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung erneut verlängert, und zwar bis zum 31. Dezember 2026.
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