Elektronische GesundheitskarteAb 1.1.2015 Pflicht
Die alte Krankenversichertenkarte ist Geschichte: Zum 1. Januar 2015 löst die elektronische Gesundheitskarte endgültig ihre Vorgängerin ab. Darauf einigten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Spitzenverband der Krankenkassen. Bislang können Versicherte trotz der offiziellen Einführung der eGK Anfang 2014 nach wie vor ihre herkömmlichen Versichertenkarten nutzen, sofern deren Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Diese Regelung läuft nun mit dem neuen Stichtag aus. Ärzte können ihre Leistungen dann nur noch mit der neuen Chipkarte abrechnen. Kassenpatienten, die nach dem 1.1.2015 noch keine eGK vorlegen können, haben während des ersten Quartals 2015 bei einem Arztbesuch noch die Möglichkeit, binnen zehn Tagen ihren Versichertenstatus durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachzuweisen, Arzneimittel werden bereits dann ohne eGK privat verordnet.
(mmh)
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