Muss das Disease-Management-Programm (DMP) „Koronare Herzkrankheit“ geändert werden?

Mit Disease-Management-Programmen (DMP) können sich Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten bei ihrer Krankenkasse in ein solches Behandlungsprogramm einschreiben lassen. Der Vorteil: Die Patientinnen und Patienten werden regelmäßig nach dem aktuellen medizinischen Forschungsstand behandelt. Hierdurch können unnötige Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vermieden werden.

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat nun im Juni 2022 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur koronaren Herzkrankheit zu identifizieren, um deren Empfehlungen mit der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) abzugleichen und Diskrepanzen zu den Leitlinien festzustellen. Das IQWiG kam nun zu einem vorläufigen Ergebnis: „Zahlreiche Versorgungsaspekte der DMP-Richtlinie „Koronare Herzkrankheit“ weichen von den aktuellen Leitlinienempfehlungen ab. Dies betrifft beispielsweise Anforderungen zur diagnostischen Abgrenzung der Zielgruppe, zu ärztlichen Kontrolluntersuchungen, zu medikamentösen Behandlungen und anderen therapeutischen Maßnahmen sowie zu psychosozialen Aspekten“.

Dies trifft wohl vor allem auf zwei in Deutschland weit verbreitete versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien zu, und zwar die Leitlinie der European Society of Cardiology (ESC) 2020 zur chronischen koronaren Herzkrankheit und die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) 2022. Die Verantwortlichen des G-BA und des IQWiG betonen allerdings, dass es sich bei dem vorliegenden Vorbericht nur um eine vorläufige Bewertung handelt. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht waren bis zum 20.01.2023 möglich und wurden und werden danach gesichtet.

(drs)
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Quellen-URL (abgerufen am 02.05.2025 - 02:05): http://www.neuromedizin.de/MFAheute/Muss-das-Disease-Management-Programm--DMP---Koronare-Herzkra.htm
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