Muss das Disease-Management-Programm (DMP) „Koronare Herzkrankheit“ geändert werden?

Mit Disease-Management-Programmen (DMP) können sich Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten bei ihrer Krankenkasse in ein solches Behandlungsprogramm einschreiben lassen. Der Vorteil: Die Patientinnen und Patienten werden regelmäßig nach dem aktuellen medizinischen Forschungsstand behandelt. Hierdurch können unnötige Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vermieden werden.

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat nun im Juni 2022 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur koronaren Herzkrankheit zu identifizieren, um deren Empfehlungen mit der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) abzugleichen und Diskrepanzen zu den Leitlinien festzustellen. Das IQWiG kam nun zu einem vorläufigen Ergebnis: „Zahlreiche Versorgungsaspekte der DMP-Richtlinie „Koronare Herzkrankheit“ weichen von den aktuellen Leitlinienempfehlungen ab. Dies betrifft beispielsweise Anforderungen zur diagnostischen Abgrenzung der Zielgruppe, zu ärztlichen Kontrolluntersuchungen, zu medikamentösen Behandlungen und anderen therapeutischen Maßnahmen sowie zu psychosozialen Aspekten“.

Dies trifft wohl vor allem auf zwei in Deutschland weit verbreitete versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien zu, und zwar die Leitlinie der European Society of Cardiology (ESC) 2020 zur chronischen koronaren Herzkrankheit und die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) 2022. Die Verantwortlichen des G-BA und des IQWiG betonen allerdings, dass es sich bei dem vorliegenden Vorbericht nur um eine vorläufige Bewertung handelt. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht waren bis zum 20.01.2023 möglich und wurden und werden danach gesichtet.

(drs)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • MFA-heute.de – Internetangebot für Medizinische Fachangestellte (MFA)
      MFA-HEUTE.DE ist das Infoportal für Medizinische Fachangestellte, Versorgungsassistent/in (VERAH®) und Nichtärztliche/r Praxisassistent/in (NäPa), Praxismitarbeiter, Mobile Praxisassistentin (MoPra), Fachtherapeut Wunde®, Diabetesassistent/-in und MFA-Azubi in Arztpraxen, MVZ, Kliniken, Krankenhäuse...
      Mehr
    • Tarifergebnis: 7,4 Prozent mehr Gehalt für MFA ab 1. März 2024
      Das Tarifergebnis für Medizinische Fachangestellte (MFA) wurde am 20.2.2024 in einer gemeinsamen Pressemitteilung von AAA und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. bekanntgegeben. Die Gehälter der MFA und die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. März 2024.
      Mehr
    • Einigung der Verhandlungspartner im Tarifstreit MFA
      Die Verhandlungspartner vmf und AAA konnten sich in der vierten Runde der Tarifverhandlungen am 8.2024 einigen. Das Ergebnis wird nach Ende der Erklärungsfrist am 16. Februar bekanntgegeben. Die vierte Runde ging mit Warnstreiks und Kundgebungen in Berlin und anderen Städten einher.
      Mehr
    • Kundgebungen in Nürnberg und Berlin begleiten den MFA-Streik am 8. Februar 2024
      Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat am 8. Februar 2024 bundesweit zu einem ganztägigen Warnstreik der Medizinischen Fachangestellten (MFA) aufgerufen. An diesem Tag geht es in die vierte Runde der Tarifverhandlungen für MFA.
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 28.03.2024 - 14:09): http://www.neuromedizin.de/MFAheute/Muss-das-Disease-Management-Programm--DMP---Koronare-Herzkra.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239