Winterschäden - wer zahlt?
Der massive Wintereinbruch zum Jahresanfang sorgt bei Kindern und Wintersportlern für leuchtende Augen. Weniger erfreulich sind Schnee und Eis allerdings, wenn Frau Holle und Väterchen Frost es nicht dabei belassen, die Landschaft in eine weiße Decke zu hüllen: Eingefrorene Wasserrohre, Dächer, die unter der Schneelast nachgeben, im Extremfall sogar Lawinen - schlägt der Winter rund ums Haus oder in der Wohnung zu, wird es schnell teuer. Gegen die direkten Folgen der entfesselten Natur kann man sich kaum schützen, gegen die finanziellen Folgen dagegen schon. In einem Winter-Special gibt die Stiftung Warentest einen Überblick, welche Versicherung im Schadensfall einspringt. Eine herkömmliche Hausratversicherung etwa springt nur bei frostbedingten Leitungswasserschäden am Mobiliar ein. Für gesprengte Wasser- und Heizungsrohre ist dagegen eine Wohngebäude-Leitungswasserpolice nötig, und Schäden durch Schneedruck sind erst mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Die Tester geben auch einen Überblick über entsprechende Angebote.
(mmh)
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Quellen-URL (abgerufen am 16.07.2025 - 09:52): http://www.neuromedizin.de/Finanzen/Winterschaeden---wer-zahlt-.htm
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