Streitwert für Schlichtungssprüche erhöht
Seit 1. Januar 2015 müssen private Banken die Schlichtungssprüche von Ombudsleuten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro akzeptieren - doppelt so hoch wie bisher. Davon profitieren Bankkunden, die sich bei Auseinandersetzungen mit ihrer Bank an die Ombudsleute gewendet haben. Aktuell sinkt die Zahl der Beschwerden bei den privaten Banken, liegt mit 6.551 Fällen im Jahr 2013 allerdings immer noch deutlich über den Durchschnittswerten vor Beginn der Finanzkrise. Die meisten Beschwerden betrafen im vergangenen Jahr das Wertpapier- und das Kreditgeschäft. Im Wertpapiergeschäft ging es bei den Meinungsverschiedenheiten vor allem um die Anlageberatung; im Kreditgeschäft waren überwiegend laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkreditverträgen strittig. Der BGH hatte in diesem Bereich vor kurzem die Verbraucherrechte gestärkt. Ab diesem Jahr werden außergerichtliche Schlichtungsverfahren EU-weit vereinheitlicht.
(mmh/map)
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Quellen-URL (abgerufen am 19.04.2024 - 05:55): http://www.neuromedizin.de/Finanzen/Streitwert-fuer-Schlichtungssprueche-erhoeht.htm
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