Wer Geld gewinnbringend anlegen will, ist in der Regel auf Beratung angewiesen. Mancher Berater allerdings ist mit dem Gedanken an eine gute Abschlussprovision bereit, gegenüber seinen Kunden die Chancen zu über- und die möglichen Risiken zu untertreiben oder auch die Renditeerwartungen zu schönen.^ Seit kurzem hat solche wissentliche Falschberatung allerdings Folgen für den Anlageberater: In einem Grundsatzurteil legte der Bundesgerichtshof fest, dass Finanzvermittler ihren Kunden Schadenersatz leisten müssen, wenn sie Wertpapiere mit falsch berechneter Rendite verkaufen oder es versäumen, auf Fehler in Modellrechnungen Dritter hinzuweisen. Im konkreten Fall hatte ein Anlageberater eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds verkauft. Die der Kaufentscheidung zugrunde liegende Modellrechnung kam allerdings nur mit einem Trick auf einen hohen Ertrag. Hier wurde "vergessen", dass rund 20 Prozent der Anlagesumme für Provisionen und Gebühren wegfielen und so gar keine Zinsen liefern konnten.
(mmh)
Vermittler in der PflichtZurück zur Startseite