Verbraucher, die sich Heizöl, Flüssiggas, Steinkohle, Braunkohle, Holzpellets, Holzbriketts oder Stückholz liefern lassen, haben jetzt mit dem „RAL-Gütezeichen Energiehandel“ ein wichtiges Kriterium, wenn sie bei Service, Produktqualität und konkreter Mengenangabe auf Nummer Sicher gehen wollen. Denn Messgeräte, die dem Austausch von Waren dienen, unterliegen in Deutschland der Eichpflicht. So soll verhindert werden, dass Abweichungen bei Länge, Gewicht oder Volumen der Produkte den Preis verfälschen. Je höher der Warenwert und je geringer die eigenen Kontrollmöglichkeiten des Verbrauchers, desto wichtiger ist die strikte Einhaltung der Eichvorschriften. So kann z. B. eine fehlerhafte Mengenerfassung bei den Energielieferungen für die häusliche Wärmeerzeugung erheblichen Einfluss auf die Wohnnebenkosten haben. Um die Eichgültigkeit der Strom- oder Gaszähler eines Gebäudes zu überprüfen, reicht üblicherweise ein Blick auf die kleine RAL-Plakette mit der Angabe des Ablaufjahres. Schwieriger ist es, wenn die Wärmeenergie per Tankwagen geliefert wird. In diesem Fall sollte der Brennstoff nur bei einem Anbieter mit dem „RAL-Gütezeichen Energiehandel“ bestellt werden. Die Sichtung der Eichzeichen sowie umfassende Kontrollen der Lieferstandards sind dann bereits von externen Sachverständigen durchgeführt worden.
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Praxistipp: Energielieferungen nur von Tankwagen mit geeichten RAL-Zählern
(sup/map)
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Quellen-URL (abgerufen am 19.07.2025 - 07:31): http://www.neuromedizin.de/Finanzen/Praxistipp--Energielieferungen-nur-von-Tankwagen-mit-geeicht.htm
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