Seit kurzem ist in der Europäischen Union eine einheitliche Richtlinie für Verbraucherkredite in Kraft. Die neuen Vorschriften stellen Privatkunden häufig besser als bisher. So müssen Banken bereits vor Vertragsabschluss für mehr Transparenz sorgen^ und ihre Kunden über Kreditart, Kosten und weitere Details informieren - in tabellarischer Form, um Vergleichsangebote zu erleichtern. Auch für den Vertragsabschluss selbst gelten erweiterte Informationspflichten. Dabei können sich Kreditinstitute nicht auf Broschüren beschränken, im Zweifelsfall muss ein Berater unklare Bedingungen erläutern. Über die gesamte Laufzeit eines Kredits hinweg hat der Kunde jetzt öfter Anspruch auf Informationen über Kontobewegungen und den aktuellen Stand seiner Verbindlichkeiten. Leichter möglich als bisher ist die vorzeitige Rückzahlung eines Anschaffungsdarlehens. Die Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank in diesem Fall fordern kann, ist nach oben begrenzt. Ausgenommen davon bleiben allerdings Immobiliendarlehen.
(mmh)
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