Ab 2013 gelten EU-weit strengere Auflagen für Fonds. Die dann in Kraft tretende Regelung verschafft Anlegern mehr Sicherheit, zieht aber auch durch den größeren Verwaltungsaufwand höhere Kosten nach sich. Eigentlich gilt die Richtlinie für Manager alternativer Investmentfonds zunächst nur für Fonds,^ die sich an professionelle Investoren richten. Allerdings erwarten Experten eine Ausweitung auf Produkte für Privatanleger, sobald die EU-Vorschrift in nationales Recht gegossen wird. Initiatoren geschlossener Fonds benötigen dann eine Zulassung, für die Anbieter belegen müssen, dass sie die nötigen Kenntnisse besitzen, um einen solchen Fonds zu verwalten. Zusätzlich gelten verschärfte Eigenkapitalregeln. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, dürfen Fonds dürfen nicht mehr von Treuhandgesellschaften kontrolliert werden, die sich im Besitz der Fondsinitiatoren befinden. Außerdem muss der erste Jahresbericht schneller vorgelegt und das Fondsvermögen jährlich von einem externen Gutachter unter die Lupe genommen werden.
(mmh)
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