Immobilienkauf: Vor Erwerb von einem Sachverständigen auf potenzielle Mängel beraten lassen- Katze im Sack kaufen kann teuer werden

Wohneigentum ist gefragt wie nie. Der Wunsch der meisten Bundesbürger nach den eigenen vier Wänden ist unverändert groß. Potenzielle Käufer einer bestehenden Immobilie beispielsweise dürfen sich über weiterhin außergewöhnlich niedrige Kreditzinsen freuen - auf der anderen Seite sind die Immobilienpreise in vielen deutschen Regionen in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Ergebnis ist der Erwerb einer Immobilie für die meisten eine der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidung ihres Lebens, entsprechend gut sollte sie bedacht sein. Hat man sich z. B. in eine gebrauchte Immobilie verliebt, kann man sie zwar vorher besichtigen und schauen, wie die Gegebenheiten des Hauses, der Umgebung und der Infrastruktur sind. Der Augenschein alleine reicht aber nicht aus - vor der finalen Kaufentscheidung ist eine Beratung von einem Sachverständigen empfehlenswert.

Versteckte Mängel verursachen erst später Kosten

"Da in den meisten Kaufverträgen die Gewährleistung für eine Immobilie ausgeschlossen ist, sollte man sich vorher gut absichern", rät beispielsweise Dipl.-Ing. Thomas Schlüchter, Vorstand bei der DG Deutsche Gutachten AG (DG AG). Bei einer umfassenden Kaufberatung werden sachverständige Gutachter eingeschaltet, die eventuelle Mängel erkennen, die für den Laien auf den ersten Blick nicht sichtbar oder noch nicht akut zum Problem geworden sind. "Durch falsche Isolationen am Dach oder im Keller können Mängel entstehen, die sich erst Jahre später durch erhebliche Kosten bemerkbar machen", warnt Schlüchter. Falls der potenzielle Käufer diese Schäden kenne, könne er sie in die Kaufpreisverhandlungen einfließen lassen oder sogar vom Erwerb der Immobilie absehen, falls die Verhandlungen kein zufriedenstellendes Ergebnis brächten.

Digitale Messgeräte decken Probleme auf

Zu Beginn einer Kaufberatung wird die Immobilie bei einem Ortstermin fachkundig von einem Sachverständigen untersucht. Der Einsatz digitaler Messgeräte trägt dazu bei, dass den Experten keine baulichen Mängel entgehen. Der potenzielle Käufer erfährt, welche Konsequenzen diese Mängel auf das Objekt und damit auf die Finanzen des Erwerbers haben können. "Im besten Fall ist der Kaufpreis dem Zustand der Immobilie angemessen und fair angesetzt. In dieser Win-win-Situation machen Käufer, Verkäufer und Makler ein gutes Geschäft", erklärt Thomas Schlüchter weiter. Würden dagegen Mängel festgestellt, könne dies belegen, dass der Wert des Hauses nicht dem geforderten Preis entspreche und Nachverhandlungen nötig seien.

(djd/map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Bundesfinanzhof: Höhe der Säumniszuschlage bei verspäteter Zahlung der Steuerschuld rechtens
      Laut Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) muss ein Steuerzahler mit einem Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung einer Steuerschuld an das Finanzamt rechnen. In der Vergangenheit hatte der BFH zwar bezweifelt, dass die Höhe der Säumniszuschläge verfassungsgemäß ist. Doch jüngst hat er entschied...
      Mehr
    • Höhere Kinderbetreuungskosten in 2025 absetzbar
      Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder können teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag, der beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann, ist um 800 Euro auf 4.800 Euro für das Jahr 2025 erhöht worden.
      Mehr
    • Weiterhin sicheres Banking und Bezahlen bei Wechsel des Smartphones
      Das Bezahlen mit dem Smartphone ist mittlerweile ein gängiges Vorgehen. Doch welche Schritte sind notwendig, wenn das Smartphone gegen ein neueres Gerät getauscht werden soll? Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) zeigt, wie der Umzug des Mobilen Bankings auf das neue Gerät gelingt.
      Mehr
    • Phishing-Radar gegen Abzocker
      Millionen auf ausländischen Konten, und gegen Vorschießen von Gebühren und Bestechungsgeldern kann man sich einen fetten Teil davon sichern: Der klassische Nigeria-Scam ist inzwischen so bekannt, dass wohl niemand mehr darauf hereinfallen sollte. Doch längst gibt es im Internet Betrüger, die auf wes...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 15.07.2025 - 11:40): http://www.neuromedizin.de/Finanzen/Immobilienkauf--Vor-Erwerb-von-einem-Sachverstaendigen-auf-p.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239