Bei grenzüberschreitenden Zahlungen ist das System mit IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identification Code) bereits eingeführt. Geht es nach den Vorstellungen der EU, soll das Verfahren ab 2011 auch für alle Inlandsüberweisungen^ und ab 2012 auch für Lastschriften eingesetzt werden. Was Banken in den 27 EU-Staaten und den angeschlossenen Staaten Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und Schweiz die Arbeit erleichtert, macht Verbrauchern Mühe: Statt ihrer bisherigen Kontodaten müssen sie sich künftig eine bis zu 34-stellige IBAN und eine 11-stellige BIC merken. Als Schutz vor Fehlbuchungen ist beim Ausfüllen künftig besondere Sorgfalt gefragt, da der Name des Empfängers keine Rolle mehr spielt. Entscheidend sind allein die angegeben IBAN und BIC des Empfängers. Für die Richtigkeit der Angaben müssen Kunden haften, zudem verkürzen sich Rückbuchungsfristen deutlich. Ein Nebeneffekt der Umstellung: Da dann sämtliche Transaktionen über das SWIFT-Netz laufen, erhalten US-Behörden Zugriff auch auf Inlands-Kontobewegungen in den beteiligten Staaten.
(mmh)
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