Die besten Tipps zum Aktienkauf

Der erste Tipp: Persönliche Risikobereitschaft nüchtern abwägen! Als Substanzwerte mit Inflationsschutz gehören Aktien in jedes breit gestreute Depot. Dabei sollte sich der Aktienanteil am Vermögen nach den individuellen Lebensumständen und der persönlichen Risikomentalität richten. Die Faustregel „Aktienanteil gleich 100 minus Lebensalter“ gilt – aber nicht in jedem Fall. Wer hektisch auf jede Meldung reagiert und ständig Aktien kauft und verkauft, erzielt oft nicht den gewünschten Gewinn, wohl aber hohe Kosten. Gute Aktien ruhig liegen lassen! Denn hin und her macht Taschen leer, so der Deutsche Bankenverband (BdB) zum Tag der Aktie. Und obwohl sich die Anleger in Deutschland nur zaghaft aus der Deckung trauen, kommt man in Zeiten der historisch niedrigen Zinsen kaum an Aktien vorbei.

Hier sind die besten BdB -Tipps für Aktienanleger:

Tipp 2: Legen Sie nur Geld in Aktien an, das Sie langfristig (10 bis 15 Jahre) investieren können. Wer Aktien kauft, obwohl er das Geld kurzfristig wieder benötigt, geht ein großes Risiko ein. Die Erfahrung zeigt, dass Aktienanlagen auf lange Sicht hohe Renditechancen bieten. Kurzfristig muss der Anleger mit starken Wertschwankungen rechnen.

Tipp 3: Auf die Nebenkosten achten! Für gemanagte Fonds fallen Ausgabeaufschläge und jährliche Kosten an. Günstiger sind ETFs (Exchange Traded Funds), die einen Index, wie z. B. den DAX oder den EuroStoxx, abbilden. Außerdem sollten Anleger die Depotkosten vergleichen.

Tipp 4: Aktienanlagen immer breit streuen! Nur auf die Aktien eines Unternehmens zu setzen, ist zu riskant. Besser: das Geld auf Aktien verschiedener Unternehmen verteilen z. B. mit einem Aktienfonds oder ETF. So wird das Verlustrisiko gemindert.

Tipp 5: Für kleine Anlagebeträge sind Aktienfonds besser geeignet als Einzelaktien. Außerdem kann man in Aktienfonds regelmäßig sparen. Schon mit 50 Euro im Monat lässt sich breit gestreut in Aktien investieren. Tipp 6: Die Abgeltungssteuer berücksichtigen! Auf Veräußerungsgewinne von Aktien, die nach 2008 erworben wurden, fällt beim Verkauf grundsätzlich Abgeltungssteuer an. Wurden die Aktien vor dem 1.1.2009 erworben, sind Kursgewinne dagegen steuerfrei. Veräußerungsverluste aus Aktien, die nach 2008 erworben wurden, können steuermindernd verrechnet werden. 

(Quelle: BdB)

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Quellen-URL (abgerufen am 18.05.2025 - 20:03): http://www.neuromedizin.de/Finanzen/Hin-und-her-macht-Taschen-leer--Die-besten-Tipps-zum-heutige.htm
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