Eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az: C-236/09) bringt künftig EU-weit deutliche Veränderungen für Versicherte und Versicherungen: Das Gericht erklärte die bislang auf Landesebene bei der Festlegung von Versicherungstarifen möglichen Ausnahmen vom generellen Grundsatz der Gleichbehandlung für unzulässig: Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherer bei den Prämien nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterscheiden, geschlechtsspezifische Tarife sind dann Geschichte. Dies hat deutliche Auswirkungen auf Kosten und Leistungen, die die Versicherer bislang empirisch auf Basis ihrer Statistiken kalkulierten. Daraus ergaben sich etwa bei der privaten Krankenversicherung für Frauen bis zu 50 Prozent höhere Beiträge. Die höhere Lebenserwartung von Frauen wirkte sich im Bereich der Altervorsorge ebenfalls aus: Bei Rentenversicherungen sind hier niedrigere Auszahlungen Standard, bei Kapitallebensversicherungen höhere. Das neue Urteil zwingt die Versicherer nun zu einer Mischkalkulation für die geforderten Unisex-Tarife.
(mmh)
Entscheidung mit FolgenZurück zur Startseite