Falsches Weihnachtsgeschenk? Oder etwas doppelt bekommen? Heute kein Problem – einfach online versteigern und den Erlös anderweitig einsetzen. Wenn allerdings die Gebote hinter den Erwartungen zurückbleiben, sollte man auf keinen Fall versuchen, den Preis mit verdeckten eigenen Geboten in die Höhe zu treiben. Selbst wenn es sich nur um kleinere Beträge handelt, verstehen nicht nur Online-Auktionsplattformen keinen Spaß, es drohen auch zivil- und strafrechtliche Folgen. Das musste etwa ein Anbieter erfahren, der seinen gebrauchten Mercedes auf Ebay eingestellt hatte. Als kurz vor Auktionsende das Höchstgebot bei weniger als einem Drittel des Marktwerts von 10.000 Euro lag, griff er zur Selbsthilfe und trieb den Preis über Scheingebote nach oben. Dagegen klagte der aus dem Rennen geschlagene Kunde und erhielt vor dem OLG Frankfurt Recht: Der Anbieter musste ihm nicht nur 7.420 Euro Schadenersatz zahlen, ihm droht zudem noch ein Strafverfahren wegen Betruges. Da ist dann die ebenfalls erteilte Ebay-Sperre noch das geringste Problem.
(mmh)
Selber bieten macht ÄrgerZurück zur Startseite