Beratung: Mangelhaft
Besserer Verbraucherschutz bei Geldanlagen - das war die Intention des Anfang 2010 für Banken zur Pflicht gemachten Beratungsprotokolls. Ein halbes Jahr nach dessen Einführung zeigt sich jedoch der gegenteilige Effekt: Die Stiftung Warentest bescheinigte^ nach einer aktuellen Prüfung den getesteten Geldinstituten eine schlechtere Anlageberatung als zuvor. Bereits in einem früheren Test hatte von 21 unter die Lupe genommenen Banken keine einzige ein "gut" geschafft. Auch bei der aktuellen Untersuchung gab es weder "sehr gut" noch "gut", dafür erhielten diesmal sechs statt zuvor nur zwei ein "mangelhaft" für ihre Beratungsqualität. Die meisten Banken empfahlen den Testkunden, die angeblich 35.000 Euro auf zehn Jahre anlegen wollten, einen zu riskanten Anlagemix. Häufig prüfen die Berater entgegen der gesetzlichen Verpflichtung weder finanzielle und persönliche Verhältnisse der Kunden, noch klären sie Anlageziele oder das vorhandene Grundwissen. In mehr als der Hälfte der Fälle gaben die Berater keine Auskunft über die Kosten und Risiken der Anlagen, teilweise wurde sogar die Herausgabe des Beratungsprotokolls verweigert.
(mmh)
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Quellen-URL (abgerufen am 17.07.2025 - 16:35): http://www.neuromedizin.de/Finanzen/Beratung--Mangelhaft.htm
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