Anleger, die mit Fonds Geld verloren haben, haben oft noch die Chance, sich wenigstens einer Teil dieser Verluste zurückzuholen. Liegt die verlustreiche Anlage schon länger zurück, ist allerdings schnelles Handeln angesagt: Zum Jahresende laufen die Verjährungsfristen für Fondkäufe aus dem Jahr 1981 ab. Grundlage der außergewöhnlich langen Fristen von 30 statt regulär drei Jahren sind zahlreiche Urteile zur Kick-Back-Praxis in der Finanzbranche. Hatten die Geldinstitute dem Kunden beim Einstieg in einen Fonds nicht ungefragt mitgeteilt, dass der Ausgabeaufschlag als Provision an die vermittelnde Bank fließt, kann der Kunde Forderungen geltend machen. Selbst trotz einschlägiger Urteile ab 2006 verfolgten viele Geldinstitute diese Praxis weiter. Zahlt die Bank nicht direkt, muss der Anleger klagen - und die Klageschrift muss noch in diesem Jahr bei Gericht eingehen. Auch Fonds, deren Ausschüttungen erfolgt sind. können über ihre Laufzeit Verluste gemacht haben. Hier ist dann der Rat eines Sachverständigen gefragt.
(mmh)
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