Aufbewahrungspflicht von Bankkontoauszügen bei Privatpersonen?

Müssen Privatpersonen ihre Bank-Kontoauszüge aus den früheren Vorjahren aufbewahren oder können diese einfach weggeschmissen oder gibt es hierzu Aufbewahrungspflichten. Eine einheitliche Frist oder Verpflichtung für Verbraucher zur Aufbewahrung von Papier- oder elektronischen Kontoauszügen gibt es nicht. Denn gesetzlich sind Privatpersonen gar nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzuheben. Doch wie immer gibt es empfohlene Aufbewahrungsfristen, für persönlich wichtige Nachweise.

Kontoauszüge einige Jahre

Privatpersonen sind in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge überhaupt aufzubewahren. Dennoch ist es ratsam, diese einige Jahre lang zu tun. Ein guter Anhaltspunkt ist die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gilt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Auszüge in ausgedruckter Form oder digital ablegen. Hauptsache, Sie können im Zweifelsfall beweisen, dass eine bestimmte Rechnung (Miete, Versicherungsbeitrag oder ähnliches) tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Werden große Käufe, wie zum Beispiel ein Haus oder ein Auto gemacht, oder gibt es große persönliche Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen, wie zum Beispiel eine Hochzeit, so macht es Sinn, die Kontoauszüge aus dieser Zeit länger zu behalten.

Wie immer Ausnahmen

Eine Ausnahme sind Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Gesetzliche Ausnahmen für Besserverdiener

Eine gesetzliche Ausnahme bilden Privatpersonen mit Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr. Die Zahl bezieht sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie auf sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz. Sie müssen eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren einhalten. Dies hat steuerliche Hintergründe.

Quelle: BdB

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Höhere Kinderbetreuungskosten in 2025 absetzbar
      Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder können teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag, der beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann, ist um 800 Euro auf 4.800 Euro für das Jahr 2025 erhöht worden.
      Mehr
    • Weiterhin sicheres Banking und Bezahlen bei Wechsel des Smartphones
      Das Bezahlen mit dem Smartphone ist mittlerweile ein gängiges Vorgehen. Doch welche Schritte sind notwendig, wenn das Smartphone gegen ein neueres Gerät getauscht werden soll? Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) zeigt, wie der Umzug des Mobilen Bankings auf das neue Gerät gelingt.
      Mehr
    • Phishing-Radar gegen Abzocker
      Millionen auf ausländischen Konten, und gegen Vorschießen von Gebühren und Bestechungsgeldern kann man sich einen fetten Teil davon sichern: Der klassische Nigeria-Scam ist inzwischen so bekannt, dass wohl niemand mehr darauf hereinfallen sollte. Doch längst gibt es im Internet Betrüger, die auf wes...
      Mehr
    • Gemeinschaftskonto, Oder-Konto, Und-Konto - Welches ist das richtige Bankkonto für Paare?
      Gemeinschaftskonto, Oder-Konto, Und-Konto - Welches ist das richtige Konto für Paare? Ein Gemeinschaftskonto kann entweder in Form eines „Und-“ oder in Form eines „Oder-Kontos“ eröffnet werden. Beim „Und-Konto“ können beide Kontoinhaber nur
      Mehr
    • Bei Kurzarbeitergeldbezug muss Steuererklärung abgegeben werden
      Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert. Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)“ weist in dem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass das Kurzarbeitergeld zwar zu den sogenannten Lohne...
      Mehr
    • E-Autobesitzer: Beim Kauf einer Wallbox Ladestation Vorab-Check bei einem Experten
      Elektrische Mobilität kommt immer zügiger in Fahrt: Nach einem Rekord in 2021 wurden im ersten Halbjahr 2022 über 167.000 Pkw mit reinem Elektroantrieb neu zugelassen. Das bedeutet laut Statista einen neuerlichen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Wer sich für einen Stromer entscheiden möch...
      Mehr
    • Die Hälfte deutschen Banken bieten auch jetzt fast keine Zinsen auf Tagesgeld
      Eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox.de ist zum Schluss gekommen, dass von 644 ausgewerteten Banken bieten 353 nach wie vor keine Verzinsung auf dem Tagesgeldkonto. So gehen Sparer immer noch bei 55 Prozent aller Kreditinstitute leer aus. Den Experten nach kommt der Markt jedoch langs...
      Mehr
    • Neue Heizkostenverordnung: Für Vermieter und Mieter eine erweiterte Jahresabrechnung
      Eine neue Heizkostenverordnung (HVKO) ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Für alle Abrechnungszeiträume ab dem 1. Dezember 2021 gibt es für die Vermieter und Mieter eine erweiterte Jahresabrechnung. Enthalten sein müssen ab diesem Zeitpunkt das Verbrauchsverhalten im Vergleich zum Vorjahr sow...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 01.05.2025 - 06:19): http://www.neuromedizin.de/Finanzen/Aufbewahrungspflicht-von-Bankkontoauszuegen-bei-Privatperson.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239