Bei der Anerkennung absetzbarer Ausgaben haben Finanzbehörden einen gewissen Ermessenspielraum. Immer wieder passiert es allerdings, dass Steuerzahler sich gegen für sie negative Steuerauslegungen wehren, vor Gericht ziehen, gewinnen - und die Finanzämter selbst Urteile höchster Instanzen ignorieren. "Capital" zeigt, dass dieses Vorgehen Methode zu haben scheint und gibt Betroffenen Tipps zur Gegenwehr. Ob es um Aufwendungen für Firmenwagen geht, um Verträge mit Angehörigen, Auslandsverluste oder Abwertung von Kapitalanlagen: Der "Nichtanwendungserlass" ist nur einer der Pfeile, die die Finanzbehörden im Köcher haben, um für sie unangenehme Entscheidungen zu unterdrücken. Oft reicht es, Urteile nicht offiziell zur Kenntnis zu nehmen oder Steuerzahler nicht ausreichend zu informieren. Schlimmstenfalls lässt sich ein Finanzamt auf einen Vergleich ein, um ein abzusehendes negatives Urteil zu vermeiden. Einzig erfolgversprechende Abwehrtaktik bei solchen Methoden: Einspruch gegen den Steuerbescheid mit dem passenden Urteil zur Hand.
(mmh)
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