Fast 600 Milliarden Euro haben deutsche Privatanleger in Form von Spareinlagen auf ihren Konten. Und auch wenn sie dafür kaum noch Zinsen mehr bekommen, so lassen sich Sparer doch gerne zu Beginn des Jahres ihre Zinsen gutschreiben. Der Bundesverband deutscher Banken weist aktuell darauf hin, dass Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist in der Regel nur bis Ende Februar abgehoben werden können. Ansonsten liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Verfügungen nach diesem Termin behandeln die Kreditinstitute als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss. Bankkunden können vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also noch bis zum 28. Februar 2015 zusätzlich zu den 2.000 Euro die für das Jahr 2014 gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Anfang März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung.
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