Sanktionen für Verweigerer
Der Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll mit Druck nachgeholfen werden: Ein neues Gesetz droht Ärzten, Patienten und Kassen Strafen an, wenn sie bestimmte Termine nicht einhalten. Der Gesetzesvorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium fordert etwa, dass bis 30.6.2016 alle Arztpraxen und Kassen in der Lage sein müssen, die Versicherten-Stammdaten auf elektronischem Weg auszutauschen. Ab 1.10.2016 sollen Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan haben, wenn sie mehr als fünf Medikamente einnehmen. Ab 1.1.2018 schließlich müssen alle Ärzte einen Notfalldatensatz auf der eGK eintragen können und zusätzlich das Backup der Kartendaten in ihre Obhut nehmen. Kassen und Ärzten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, wird die Vergütung gekürzt, eGK-Verweigerer auf Patientenseite werden für Ersatzbescheinigungen zur Kasse gebeten. Um den Umstieg vom traditionellen Arztbrief auf die elektronische Version zu beschleunigen, soll nicht nur der elektronische Arztbrief bezuschusst, sondern auch die Übermittlung auf dem Postweg sanktioniert werden.
(mmh)
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