Seit 1. Januar 2023 gilt reformiertes Betreuungsrecht 2023- Mehr Eigenverantwortlichkeit und Mitsprache

Wer einen rechtlichen Betreuer hat, kann nicht mehr selbst entscheiden? Diese Annahme ist zwar immer noch weit verbreitet, aber dennoch falsch. Mit Einführung der rechtlichen Betreuung 1992 wurde die Entmündigung Volljähriger nämlich abgeschafft. Rechtliche Betreuung ist dagegen ein flexibles Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) übernehmen können.

Keine Entscheidungen "über den Kopf hinweg"

Ein Kernpunkt der Reform ist, dass der Betreuer die betreute Person dabei unterstützt, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Er hat zwar Vertretungsmacht, darf davon aber nur Gebrauch machen, soweit dies erforderlich ist. Der Betreuer darf in keinem Fall über den Kopf einer betreuten Person hinweg entscheiden, sondern muss ihren Wünschen in den gesetzlich festgelegten Grenzen entsprechen und sie bei deren Umsetzung rechtlich unterstützen. Deutlich gestärkt wurde auch der Schutz höchstpersönlicher Lebensbereiche, insbesondere des selbst genutzten Wohnraums. Jede geplante Aufgabe dieses Wohnraums muss nach dem neuen Recht unverzüglich dem Betreuungsgericht angezeigt und von diesem kontrolliert werden. Das neue Recht stellt außerdem klar, dass eine Betreuerbestellung nur infrage kommt, wenn andere Hilfen ausgeschöpft sind. Vorrangig zu nutzen sind Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste – etwa beim Ausfüllen von Anträgen, bei der Steuererklärung oder Vermögensfragen.

Mindeststandards für Berufsbetreuer

Die Qualität der beruflichen Betreuung wird durch Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuerberuf verbessert. Alle beruflichen Betreuer müssen sich nun registrieren lassen. Registriert wird nur, wer über die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügt, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit nachgewiesen und eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat. Ehrenamtliche Betreuer müssen sich zwar nicht registrieren lassen, das neue Recht stellt ihnen aber kompetente Ansprechpartner zur Seite. Hierfür wird die Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung eingeführt, die ehrenamtliche Betreuer mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues, grundlegend reformiertes Betreuungsrecht

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues, grundlegend reformiertes Betreuungsrecht, das stärker als bisher die Selbstbestimmung betreuter Menschen und ihre Wünsche in den Mittelpunkt stellt. Erwachsenen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer zur Seite gestellt. Es sei denn, der Betroffene hatte bereits Vorsorge getroffen und einen Wunschbetreuer aus dem familiären oder privaten Umfeld benannt.

Grundlegend reformiertes Recht

Beim neuen Betreuungsrecht kommt eine Betreuerbestellung nur infrage, wenn andere Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste ausgeschöpft sind. Ganz wichtig ist, dass die Betroffenen in den Mittelpunkt der Versorgung gerückt werden, und damit die Selbstbestimmung und die Mitsprache gestärkt werden. Auch die Aufsicht über die Betreuer selbst wurde verbessert. Der Betreuer darf die Vertretungsmacht nur ausüben, wenn dies erforderlich ist. Kontrollinstrument ist das Betreuungsgericht.

Registrierung Betreuer

Alle beruflichen Betreuer müssen sich nun registrieren lassen. Der Nachweis über die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie ausreichende Sachkunde muss erbracht werden. Ebenfalls müssen die Betreuer eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen haben. Wichtig ist, dass beim neuen Betreuungsrecht die Wünsche der Betroffenen im Vordergrund stehen und auch der Schutz höchstpersönlicher Lebensbereiche gestärkt wurde.

(djd/map)
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Quellen-URL (abgerufen am 25.04.2024 - 21:04): http://www.neuromedizin.de/Recht/Seit-1--Januar-2023-gilt-reformiertes-Betreuungsrecht-2023.htm
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