Eine bundesweite Befragung von rund 3.500 Ärztinnen und Ärzten an landeseigenen Unikliniken zeigt massive Verstöße gegen tarifvertragliche Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung. Die Befragung wurde vom Marburger Bund in der Zeit vom 31. März bis zum 23. April 2025 durchgeführt.
So findet bei insgesamt 83 Prozent der Ärztinnen und Ärzte keine manipulationssichere, elektronische Zeiterfassung nach dem Stechuhr-Prinzip statt, wie es der zwischen Marburger Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geschlossene Tarifvertrag TV-Ärzte vorschreibt.
Arbeitszeiterfassung
Bei knapp 62 Prozent findet lediglich eine digitale Dokumentation statt, zum Beispiel von Soll-Arbeitszeiten in Dienstplanprogrammen, weitere 17 Prozent dokumentieren die Arbeitszeit manuell, also handschriftlich oder in einer Excel-Liste, und bei 4,3 Prozent der Befragten findet gar keine Erfassung statt.
Geleistete Überstunden
Drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte an den tarifgebundenen Unikliniken müssen geleistete Arbeitsstunden, die über die geplante Arbeitszeit hinausgehen, von ihren Vorgesetzten genehmigen lassen. Oftmals wird eine Anerkennung verwehrt, selbst nach Mitteilung an die Vorgesetzten.
Rund 60 Prozent der Befragten geben an, dass wöchentlich bis zu zehn Arbeitsstunden nicht erfasst werden. Jeder zehnte erklärt, dass zehn und mehr Stunden pro Woche nicht berücksichtigt und somit nicht vergütet werden - das wären aufs ganze Arbeitsjahr gerechnet bis zu 500 Stunden.
Tarifgebundene Universitätskliniken
Insgesamt arbeiten an den tarifgebundenen Universitätskliniken etwa 20.000 Ärztinnen und Ärzte. Die Universitätskliniken in Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen gehören nicht zum Geltungsbereich des TV-Ärzte, dort gelten abweichende Regelungen.
Auf den Zusammenhang einer adäquaten Zeiterfassung mit gesetzlichen Höchstgrenzen machte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, aufmerksam: "Eine transparente, elektronische Arbeitszeiterfassung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden. Wer das unterlässt, gefährdet nicht nur die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch die Patientensicherheit. Eine zuverlässige elektronische Zeiterfassung ist kein Verwaltungsdetail, sondern aktiver Gesundheitsschutz."
Quelle: ots / PI Marburger Bund - Bundesverband