In diesem Jahr wechselt die Farbe der Versicherungs-Kennzeichen von blau auf grün. Unbedingt beachten, dass wer nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs sein, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern man macht sich auch strafbar. Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungs-Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr.
Bitte bachten: Auch motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen sind versicherungspflichtig.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch für Motorroller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes eine Versicherungspflicht besteht. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Eine Fahrzeugsteuer wird auch nicht erhoben. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).
Wo gibt es die Kennzeichen?
Ein Versicherungskennzeichen erhält man bundesweit in allen Versicherungsagenturen vor Ort und auch bei vielen Banken und Sparkassen sowie Automobilclubs. Bei manchen Versicherungsgesellschaften bzw. Automobilclubs kann das Versicherungskennzeichen mittlerweile auch online beantragt werden. Versicherungsagenturen haben in der Regel einige Kennzeichen vorrätig, sodass Sie nach der Zahlung des Versicherungsbetrags eines direkt mitnehmen können. Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen online bestellen, wird es nach Zahlungseingang gemeinsam mit dem Versicherungsschein per Post versendet. Hier kann es also einige Tage dauern, bis Sie das Kennzeichen in der Hand halten. Trotzdem dürfen Sie erst dann ein neu erstandenes Fahrzeug in Betrieb nehmen.
Welche Unterlagen und Voraussetzungen man als Versicherungsnehmer noch zusätzlich braucht finden Sie auf der ARAG-Website.
(Quelle: lifePR)