Während Deutschland den Biopharmazeutika-Austausch in der Apotheke offenbar bei sämtlichen Wirkstoffen erlauben will, geht Frankreich deutlich behutsamer vor. Frankreich führt automatische Substitution ein – aber auf nur zwei Wirkstoffe begrenzt. So ist die Substitution im Nachbarland vorerst nur bei den Wirkstoffen Filgrastim und Pegfilgrastim möglich. Gleichzeitig müssen die Apotheken den Austausch des Produkts und dessen Chargennummer dokumentieren und die Patientinnen und Patienten sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte informieren.
BU: Grafik des Monats Mai 2022
Quelle: AG Pro Biosimilars
Ab Sommer 2022 sollen Biosimilars als Generika gelten. Dann entscheidet nicht mehr der Arzt, von welchem Hersteller das Präparat ist, das eine Patientin bekommt. Entscheidend ist der Rabattvertrag, den ihre Krankenkasse mit einem Hersteller geschlossen hat. Dieser Schritt erhöht den Kostendruck, gefährdet die Versorgungssicherheit — und ist unnötig.
Betroffen in Deutschland sind Bevacizumab, Teriparatid, Pegfilgrastim, Adalimumab, Trastuzumab, Enoxaparin-Natrium, Insulin lispro, Rituximab, Etanercept, Insulin glargin, Follitropin alfa, Infliximab, Filgrastim, Epoetin zeta, Epoetin alfa, Somatropin. Warum der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – und darauf deuten die derzeit vorliegenden Vorschläge hin – die nötige Vorsicht nicht walten lässt, ist unklar. Genau wie die Frage, wie die erforderliche Dokumentation sowie die Rückkopplung an Arzt oder Ärztin hierzulande geregelt werden.
Quelle: PI AG Pro Biosimilars