Ärztetagsbeschluss: Zusatzweiterbildung Geriatrie auch für Orthopäden

Laut Beschluss des Deutschen Ärztetags sollen Orthopäden und Unfallchirurgen ebenfalls die Zusatzweiterbildung Geriatrie erwerben können. Dies war bislang nur Fachärzten der Inneren Medizin, Allgemeinmedizin, Neurologie oder Psychiatrie vorbehalten. „Zu Recht“, sind sich die Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) einig.

Keine fachgerechte Versorgung

DGG-Präsident Professor Markus Gosch, DGG-President-elect Professor Michael Denkinger und DGG-Past-President Professor Rainer Wirth kritisieren, dass es vor dem Beschluss am 28. Mai keinerlei Rücksprache mit den Fachgesellschaften, Berufsverbänden und dem Bundesverband Geriatrie gegeben hat.

Die Präsidenten sind der Meinung, dass nach eineinhalb Jahren geriatrischer Zusatzweiterbildung ein Basisfacharzt ohne Kenntnisse aus den Bereichen Innere Medizin, Neurologie, Allgemeinmedizin und Psychiatrie keine fachgerechte Versorgung unserer Patienten anbieten kann.

Die DGG-Präsidenten setzen jetzt auf Gespräche mit den Landesärztekammern. Denn die Änderung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) muss, wenn sie wirksam werden soll, auch in die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern aufgenommen werden. „Wir sind alle Wissenschaftler und vertrauen deshalb auf die Evidenz!“, sagt Professor Michael Denkinger. „Was wir zur Bewältigung des demographischen Wandels in der Geriatrie benötigen, steht auf einem ganz anderen Blatt!“

Begründung: Fehlende Geriater

Begründet hatte der Deutsche Ärztetag seinen Beschluss mit dem Hinweis auf fehlende Geriater gegenüber einer stetig steigenden Zahl geriatrischer Patienten. So wird erwartet, dass mit rund 250.000 hüftgelenksnahen Frakturen etwa doppelt so viele alterstraumatologische Patienten im Jahr 2032 gegenüber heute versorgt werden müssen.

Quelle: idw-online.de / PI Deutsche Gesellschaft für Geriatrie

(bd)
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