Informationen zur Gültigkeit von Überweisungen

Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen also nicht für jedes Quartal einen neuen Schein. Stellt zum Beispiel eine Hausärztin eine Überweisung zu einem Facharzt aus und dieser beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, ist keine neue Überweisung erforderlich.

Genauso bleibt der Überweisungsschein gültig, wenn die Behandlung zwar im Quartal der Ausstellung begonnen wurde, aber erst im Folgequartal abgeschlossen wird. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.

Vorgaben im Bundesmantelvertrag

Mit den Informationen reagiert die KBV auf Meldungen, nach denen es in Arztpraxen unterschiedliche Auffassungen zur Gültigkeit von Überweisungsscheinen gibt. Die Regelungen zum richtigen Umgang mit Überweisungen finden sich im Bundesmantelvertrag-Ärzte (Paragraf 24) sowie in den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung als Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
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