Braucht man eine Vorsorge-Bankvollmacht und wann?

Eine Vorsorge-Bankvollmacht ist eine sichere Basis für besondere und nicht vorhersehbare Lebenssituationen. Denn es kann einem natürlich schnell etwas Schlimmes zustoßen, etwa bei einem Unfall oder durch eine schwere Erkrankung. Auch junge Menschen sind davor nicht gefeit. Dann tritt gleich die wichtige Frage auf: „Wer kümmert sich dann um die Bankgeschäfte"? Denn Kinder, Eltern und Ehepartner haben nicht „automatisch“ Zugriff auf das Konto, wenn sie nicht Kontomitinhaber sind. Deshalb sollte man möglichst früh vorsorgen und eine „Depot-, Kontovollmacht/Vorsorgevollmacht“ bei der Bank hinterlegen raten die Experten des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). So verhindert man, so die Sachkenner des BdB, eine gegebenenfalls erforderlich werdende gerichtliche Bestellung eines Betreuers.

Absolute Vertrauensperson

Mit einer Person des Vertrauens kann man dieses Dokument direkt bei der Hausbank unterschreiben. Dabei handelt es sich explizit nicht um eine Generalvollmacht, sondern um eine Vollmacht, die ausschließlich zur Durchführung von solchen Bankgeschäften berechtigt, die im Wortlaut der Vollmacht abschließend aufgeführt sind.

Was regelt die Bankvollmacht

Die Bankvollmacht ermächtigt die nahestehende Person unter anderem, Überweisungen zu tätigen (z. B. Miete oder laufende Kosten), Geld abzuheben und dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen. Wichtig: Es können keine neuen Kredite aufgenommen werden.

Aber Achtung: Die Vollmacht gilt ab der Unterschrift und nicht erst, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist. Es sollte sich bei dem oder der Bevollmächtigten also um eine absolute Vertrauensperson handeln. Falls man das Vertrauen verliert oder es sich anders überlegt, so kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Darüber sollte die Bank unverzüglich - am besten schriftlich - informiert werden. Sollte der Kontoinhaber sterben, erlischt die Vollmacht nicht, sondern bleibt auch über den Tod hinaus für die Erben in Kraft, die diese widerrufen können.

(Quelle: BdB)

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Quellen-URL (abgerufen am 01.05.2025 - 05:57): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Braucht-man-eine-Vorsorge-Bankvollmacht-und-wann-.htm
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