Braucht man eine Vorsorge-Bankvollmacht und wann?

Eine Vorsorge-Bankvollmacht ist eine sichere Basis für besondere und nicht vorhersehbare Lebenssituationen. Denn es kann einem natürlich schnell etwas Schlimmes zustoßen, etwa bei einem Unfall oder durch eine schwere Erkrankung. Auch junge Menschen sind davor nicht gefeit. Dann tritt gleich die wichtige Frage auf: „Wer kümmert sich dann um die Bankgeschäfte"? Denn Kinder, Eltern und Ehepartner haben nicht „automatisch“ Zugriff auf das Konto, wenn sie nicht Kontomitinhaber sind. Deshalb sollte man möglichst früh vorsorgen und eine „Depot-, Kontovollmacht/Vorsorgevollmacht“ bei der Bank hinterlegen raten die Experten des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). So verhindert man, so die Sachkenner des BdB, eine gegebenenfalls erforderlich werdende gerichtliche Bestellung eines Betreuers.

Absolute Vertrauensperson

Mit einer Person des Vertrauens kann man dieses Dokument direkt bei der Hausbank unterschreiben. Dabei handelt es sich explizit nicht um eine Generalvollmacht, sondern um eine Vollmacht, die ausschließlich zur Durchführung von solchen Bankgeschäften berechtigt, die im Wortlaut der Vollmacht abschließend aufgeführt sind.

Was regelt die Bankvollmacht

Die Bankvollmacht ermächtigt die nahestehende Person unter anderem, Überweisungen zu tätigen (z. B. Miete oder laufende Kosten), Geld abzuheben und dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen. Wichtig: Es können keine neuen Kredite aufgenommen werden.

Aber Achtung: Die Vollmacht gilt ab der Unterschrift und nicht erst, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist. Es sollte sich bei dem oder der Bevollmächtigten also um eine absolute Vertrauensperson handeln. Falls man das Vertrauen verliert oder es sich anders überlegt, so kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Darüber sollte die Bank unverzüglich - am besten schriftlich - informiert werden. Sollte der Kontoinhaber sterben, erlischt die Vollmacht nicht, sondern bleibt auch über den Tod hinaus für die Erben in Kraft, die diese widerrufen können.

(Quelle: BdB)

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Grünes Licht für dauerhafte Einführung der telefonischen AU
      Die telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich. Dies bedeutet eine große Entlastung für Ärzte und Praxismitarbeiter in den Arztpraxen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 7. Dezember 2023 seine Zustimmung für die dauerhafte Einführung der Telefon-AU gegeben.
      Mehr
    • In Deutschland ist jetzt fast die Hälfte der Bevölkerung privatversichert.
      Bei der kürzlich stattgefunden PKV-Jahrestagung 2023 wurden neue Zahlen aus 2022 vorgestellt, wie sich die Anzahl der Bundesbürger Privatversicherten und die der GKV-Versicherten verändert hat. Demnach ist in Deutschland jetzt fast die Hälfte der Bevölkerung privatversichert.
      Mehr
    • Zertifizierte Epilepsiezentren in Deutschland
      Die Stiftung Michael bietet auf ihrer Website für Epilepsiepatienten, Angehörige, Interessierte und niedergelassene Ärzte eine bundesweite Suche nach zertifizierten Epilepsiezentren in Deutschland an. In Deutschland gibt es derzeit
      Mehr
    • Seit 1. Januar 2023 gilt reformiertes Betreuungsrecht 2023
      Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues, grundlegend reformiertes Betreuungsrecht, das stärker als bisher die Selbstbestimmung betreuter Menschen und ihre Wünsche in den Mittelpunkt stellt. Erwachsenen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen...
      Mehr
    • DGfE lädt am 18. März 2023 in Berlin zu einem Öffentlichkeitstag für Menschen mit Epilepsie und Angehörige ein.
      Epilepsie ist eine der häufigsten Erkrankungen des zentralen Nervensystems, an der in Deutschland etwa 600.000 bis 800.000 Menschen erkrankt sind. Zur Information darüber findet am Samstag, 18. März 2023, von 09.30 – 16.00 Uhr im Hörsaal 105 der Wirtschaftswissenschaften der Freien Universität Berli...
      Mehr
    • „Art + Epilepsie“: Eine DVD zum Thema Kunst und Epilepsie
      Bei der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie in Zürich gibt es eine DVD, die sich mit dem Thema Kunst und Epilepsie beschäftigt. Produziert wurde die DVD „Art + Epilepsie“ von der Genfer Neurologin Frau PD Dr. med. Fabienne Picard. Sie beleuchtet das Thema an den Beispielen Dostojewski, Flaubert und...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 25.04.2024 - 16:06): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Braucht-man-eine-Vorsorge-Bankvollmacht-und-wann-.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239