Mit zwei Grundsatzurteilen zu Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite hat der Bundesgerichtshof es nun zahlreichen Bankkunden ermöglicht, Geld von Finanzinstituten zurückzufordern. Was Betroffene dabei beachten müssen, hat die Stiftung Warentest in einem Schwerpunktartikel zusammengefasst. Hier lässt sich erfahren, für welche Kredite das Urteil gilt, für welche nicht, und woran man erkennen kann, ob man auf Rückerstattungen hoffen kann. Dazu gibt es Rat für das konkrete Vorgehen sowie einen Musterbrief, mit dem man sich an seine Bank wenden kann. Berücksichtigt sind auch Fälle wie noch laufende oder vorzeitig abgelöste Kredite. Dabei empfiehlt der Artikel eindringlich, sich auch bei scheinbar klaren Forderungen schnell der Hilfe eines Anwalts zu versichern, sich an die Schutzgemeinschaft für Bankkunden zu wenden oder sich der aktuell laufenden Sammelklage anzuschließen. Auslöser der Urteile waren von Verbraucherschützern angestrengte Unterlassungsurteile gegen die als Verbraucherbenachteiligung abgemahnten Kreditbearbeitungsgebühren.
(mmh)
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