Ein Kredit ist teuer genug, selbst bei günstigen Zinsen. Doch viele Banken stellen ihren Kunden zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren in Rechnung. Bei einem Satz von bis zu 3,5 Prozent der Kreditsumme kommt da noch einmal ein erklecklicher Betrag zusammen. Nach der Auffassung von mittlerweile acht Oberlandesgerichten sind solche Gebühren allerdings unzulässig: Das Prüfen der Zahlungsfähigkeit des Kunden und das Vorbereiten des Vertragsabschlusses seien keine Dienstleistungen für den Kunden, sondern Maßnahmen im Interesse der Bank, so die Auffassung. Auch wenn noch kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, stützt sich diese Ansicht auf die Grundsätze des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit von Bankgebühren. Auf Basis der bislang ergangenen Urteile können Bankkunden deshalb die von ihnen gezahlten Gebühren zurückfordern. Verbraucherschützer bieten dafür Musterbriefe an. Wer bis zum 31.12.2014 keine verjährungshemmenden Maßnahmen eingeleitet hat, geht wahrscheinlich leer aus.
(mmh)
Mehr Informationen sowie einen Musterbrief zum Download finden Sie hierZurück zur Startseite