Cannabis und Autofahren - seit 22.8.2024 gelten neue Bestimmungen

Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wurde ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am Mittwoch, 21. August 2024 verkündet und ist ab sofort in Kraft.

Nicht nur der THC-Grenzwert wurde erhöht. Es gelten auch neue Bestimmungen und damit verbunden auch Bußgelder für Cannabis beim Autofahren. Denn trotz des neuen Grenzwertes gilt weiterhin: Wer vorsätzlich oder mit mehr als 3,5 Nanogramm THC hinterm Steuer sitzt, riskiert einen Monat Fahrverbot und in der Regel 500 Euro Bußgeld. Wird zusätzlich Alkohol getrunken, drohen Bußgelder von 1.000 Euro.

Ein Cannabisverbot gilt für Autofahrer unter 21 Jahre während der zweijährigen Führerschein-Probezeit. Bei einem Verstoß werden in der Regel 250 Euro Bußgeld fällig.

Nach Ansicht des ADAC sollten Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen, da der Konsum u. a. mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden ist.

Der ADAC unterstützt auch die Initiative #mehrachtung, die mit dem Slogan "Don't drive high!" Verkehrsteilnehmende, die Cannabis konsumieren, im Sinne der Verkehrssicherheit sensibilisieren möchte.

Quelle: Pressemeldung ADAC

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 02.05.2025 - 03:39): http://www.neuromedizin.de/Verschiedenes/Cannabis-und-Autofahren---ab-22-8-2024-gelten-neue-Bestimmun.htm
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