Evidenzbasierte Medizin und Patienteninformation
Im Spannungsfeld zwischen Normierung und Wettbewerb muss der Informationsanspruch des Patienten einen gesicherten Stellenwert erhalten: Diese These vertritt Dr. Rainer Hess, ehemals Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation und ehemaliger Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Hess sieht darin die Grundlage, die es gesetzlich versicherten Patienten erst ermöglicht, sich qualifiziert entweder für eine Regelversorgung oder aber für Wahltarife zu entscheiden. Dies ist seiner Ansicht nach aktuell nicht möglich, da die Angebote der Krankenkassen zum einen zu vielgestaltig sind und zum anderen die Effizienz dieser Angebote nicht ausreichend gesichert ist. Er fordert deshalb transparent aufbereitete Informationen über den gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie einen evidenzbasierten Nutzenbeleg für die Regelleistungen. Patienten müssten anhand gesicherter Indikatoren einschätzen können, wie sich Regelversorgung, Wahltarife und Satzungsleistungen nicht nur hinsichtlich der Kosten, sondern auch der gesicherten Qualität unterscheiden.
(mmh)
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Quellen-URL (abgerufen am 26.04.2024 - 05:53): http://www.neuromedizin.de/Politik/Evidenzbasierte-Medizin-und-Patienteninformation.htm
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