Fällt die ärztliche Schweigepflicht und Selbstbestimmung der Patienten?

Wenn es nach dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht, sollen persönliche Krankheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger ab Geburt automatisiert und verpflichtend aus den Arztpraxen heraus in zentralen Datensammlungen gespeichert werden. Die ärztliche Schweigepflicht wird dadurch in Frage gestellt.

Die hochsensiblen Krankheitsdaten der Patienten können dann für Auswertungen in Deutschland und in einem von der EU-Kommission geplanten „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ EHDS abrufbar sein. Unabhängig ob für Pharmaforschung, Gesundheitspolitik oder Gesundheitswirtschaft. Über die Freigabe entscheidet ein staatliches Forschungsdatenzentrum. Werden die Daten im Falle der sogenannten „Forschungsinteressen“ verwendet, hat der betroffene Patient keine Möglichkeit zu widersprechen.

Der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beruhte bisher auf der Freiwilligkeit der Versicherten. Die ePA ist auf wenig Interesse bei den Bürgern gestoßen. Deshalb will der Bundesgesundheitsminister das Ganze verpflichtend machen, und zwar nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Ärzte, kritisiert denn auch der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Wieland Dietrich „Wir werden unseren Einsatz für den Erhalt der ärztlichen Schweigepflicht und die Selbstbestimmung unserer Patienten gemeinsam mit Patientenverbänden und Datenschutzorganisationen künftig verstärken“, so der Vorsitzende weiter.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Quelle: PI Freie Ärzteschaft 

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 22.03.2023 - 04:52): http://www.neuromedizin.de/Politik/Faellt-die-aerztliche-Schweigepflicht-und-Selbstbestimmung-d.htm
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