Eckpunkte zur neuen GOÄ

Mit der Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung für eine umfassende GOÄ-Novellierung haben Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung einen weiteren Schritt zu einer Einigung getan. Nach jahrelangen Verhandlungen setzt das Papier konkrete Zeitvorgaben und Zielvereinbarungen. Bis Ende 2014 soll eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen. Eine gemeinsame Kommission soll sich künftig um Weiterentwicklung und Pflege der Gebührenordnung kümmern und etwa dafür sorgen, dass medizinische Innovationen Eingang finden. Auch in ihrer Neufassung soll die GOÄ Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen bleiben. Allerdings soll diese vereinfacht und entbürokratisiert werden. Die bisherigen Abrechnungsfaktoren sollen dann nur noch in besonderen Fällen und bei aufwendigen Behandlungen zum Einsatz kommen. Stattdessen sollen die Einfachsätze eine betriebswirtschaftlich kalkulierte, nachvollziehbare und ausreichende Honorierung der Privatleistungen darstellen.

Aktualisierung 2018:

Der 121. Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer (BÄK) den Auftrag erteilt, die weit fortgeschrittenen Arbeiten an dem Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fortzuführen. Dies soll in enger Abstimmung mit den Landesärztekammern und unter Einbindung der Berufsverbände und Fachgesellschaften erfolgen.

(mmh)
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Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 05:59): http://www.neuromedizin.de/Politik/Eckpunkte-zur-neuen-GOAe.htm
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