Die elektronische Fallakte?

Die einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte ist gewissermaßen der heilige Gral, wenn es um die elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen geht. Leistungserbringer wie Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte benötigen zur Diagnostik und Therapie qualitätsgesicherte, vollständige Informationen. Gerade dies ist jedoch durch EGA und EPA nicht garantiert, bestimmt der Patient doch maßgeblich, welche Daten zur Behandlung zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Elektronische Gesundheitsakten (EGA) und Elektronische Patientenakten (EPA) aktuell heiß diskutierte Themen. Sie ermöglichen es den Menschen, ihre Gesundheitsdaten sicher zu speichern, zu pflegen und auszutauschen. In dieser Diskussion bleiben jedoch die Bedarfe einer Gruppe auf der Strecke: Die Leistungserbringer.

Nicht ohne Grund heben deshalb DKG und KBV an dieser Stelle die Hand, um auf die Notwendigkeit einer arztzentrierten Zusammenführung von medizinisch relevanten, qualitätsgesicherten Informationen hinzuweisen. Die Elektronische Fallakte (EFA) ist hierbei ein schon heute von einer Vielzahl von Industrieunternehmen unterstütztes Verfahren, welches jedoch nicht im Wettbewerb zu EGA oder EPA steht. Ziel der EFA ist es, ein Ökosystem für einen patienten- wie auch arztzentrierten Datenaustausch aufzubauen.

Der Verein elektronische Fallakte (eFA e. V.) war in Kooperation mit dem Fraunhofer ISST deshalb im Rahmen der DMEA 2019 besonders stark vertreten. Gemeinsam mit der Healthcare IT-Solutions, dem Universitätsklinikum Aachen sowie dem Fraunhofer ISST wurde am gemeinsamen gezeigt, wie die EFA schon heute als Lösung zum Einsatz kommt.

Quelle: eFA

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Quellen-URL (abgerufen am 15.06.2026 - 19:45): http://www.neuromedizin.de/Politik/Die-elektronische-Fallakte-.htm
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