Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im April 2022 das Stellungnahmeverfahren zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln durch Apotheken eingeleitet. Das bedeutet: Ab jetzt arbeitet er an einer Regelung, nach der Biopharmazeutika wie Generika in der Apotheke ausgetauscht werden können.
Dies bedeutet:
Keine Infos an den behandelnden Arzt oder Ärztin. Warum die automatische Substitution eine Zuordnung von Nebenwirkungen unmöglich macht. Derzeit bestimmen Arzt oder Ärztin, welches biopharmazeutische Präparat eine Patientin bekommt. Mit der automatischen Substitution ändert sich das. Das Präparat wird in der Apotheke ausgetauscht. Arzt oder Ärztin erfahren nicht, was ihr Patient bekommen hat – eventuell auftretende Nebenwirkungen können sie nicht zuordnen.
Quelle: AG Pro Biosimilars
PI: Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars