Sensible Patienten-Daten sind beim Telefax-Versand nicht immer Datenschutz gerecht und oft unzulässig

Die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Imke Sommer weist seit einiger Zeit darauf hin, dass trotz fortschreitender Digitalisierung im Gesundheitswesen der Fax-Versand immer noch über Endgeräte in Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und Apotheken ausgeführt wird. Gleiches gilt auf für oft für sensible personenbezogene Patientendaten.

Internet-Technologie, IP-Anschluss

Galt ein Telefax noch vor einigen Jahren als relativ sichere Methode um Daten zu übertragen, so hat sich diese Situation für Arztbriefe, Befunde oder AU-Bescheinigungen grundlegend geändert. Bisher wurden beim Versand von Faxen exklusive Ende-zu-Ende-Telefonleitungen genutzt. Technische Änderungen in den Telefonnetzen sorgen jetzt dafür, dass keine exklusiven Leitungen mehr genutzt werden, sondern die Daten paketweise in Netzen transportiert werden, die auf Internet-Technologie beruhen.

Faxgerät, Vertraulichkeit, Sicherheitsniveau

Zudem kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass an der Gegenstelle der Faxübertragung auch ein reales Fax-Gerät existiert. Meist werden neue Systeme genutzt, die ankommende Faxe automatisiert in eine E-Mail umwandeln und diese dann an bestimmte E-Mail-Postfächer weiterleiten. Aufgrund dieser Umstände hat ein Fax hinsichtlich der Vertraulichkeit das gleiche Sicherheitsniveau wie eine unverschlüsselte E-Mail, (welche oftmals mit der offen einsehbaren Postkarte verglichen wird). Fax-Dienste enthalten keinerlei Sicherungsmaßnahmen, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Sie sind daher in der Regel nicht für die Übertragung personenbezogener Daten geeignet.

Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitswesen) gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig. Für den Versand personenbezogener Daten müssen daher alternative, sichere und damit geeignete Verfahren, wie etwa Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mails oder im Zweifel auch die herkömmliche Post genutzt werden.

Neue Möglichkeiten

Für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gibt es z. B. kv.dox, den sicheren (kostenpflichtigen) KIM-Dienst der KBV. Arztbriefe, Befunde oder AU-Bescheinigungen etc. kann man sicher und dennoch einfach versenden. kv.dox passt zu allen Praxisverwaltungssystemen und allen Konnektoren mit einem E-Health-Update. Das Besondere: Anders als bei einem herkömmlichen E-Mail-Programm sind bei kv.dox sensible Patienten- und Arztdaten sicher und zuverlässig geschützt. (Quellen: Datenschutz.bremen.de/kbv.de)

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