Die KBV hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau in den Praxen vorgelegt. Er enthält zahlreiche Vorschläge, wie Ärzte und Psychotherapeuten von unnötiger Bürokratie entlastet werden können. „Die Politik muss bürokratische Prozesse schnellstens vereinfachen und reduzieren“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Dann hätten Ärzte und Psychotherapeuten wieder mehr Zeit für ihre Patienten, und auch die Niederlassung könnte für junge Mediziner attraktiver werden.
Insgesamt 21 Bereiche hat die KBV zuletzt identifiziert und hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet, um den Ärzten und Psychotherapeuten wieder mehr Zeit für das Wesentliche zu verschaffen: nämlich für ihre Patientinnen und Patienten. Dazu gehören Anfragen, mit denen Krankenkassen, Medizinischer Dienst (MD), Sozial- und Versorgungsämter, Arbeitsämter, Jobcenter, private Versicherungen, Pflegeheime und andere die Praxen tagtäglich überfluteten, aber auch unnötige Aufwände für Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen oder praxisferne Dokumentationsvorgaben für die COVID-19-Impfung.
Entschädigung bei unzulässigen Prüfanträgen
Ein großes Ärgernis stellen weiterhin die zahlreichen Prüfanträge im Verordnungs- und Abrechnungsbereich dar, bei denen Aufwand und Nutzen oft in keinem Verhältnis stehen. Bei erfolgloser Antragstellung sollte deshalb eine Gebühr eingeführt werden, um unnötige Prüfungen und den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand zu verhindern, so ein Vorschlag der KBV.
Bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen für ausgestellte Verordnungen sollten Ärztinnen und Ärzte eine Aufwandsentschädigung von den Krankenkassen erhalten. Dies könnte das Kostenbewusstsein und die Sorgfaltspflicht bei solchen Prüfanträgen steigern.
Unter die Lupe genommen hat die KBV auch die geplante Reform der Zulassungsverordnung für Ärzte und Zahnärzte und hierzu eigene Vorschläge zur Verschlankung der Abläufe eingebracht.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten