Die elektronische Patientenakte (ePA) ändert nichts an der innerärztlichen Kommunikation. Es müssen weiterhin Befundberichte oder Arztbriefe wie bisher an den weiterbehandelnden Kollegen, beispielsweise mit dem Kommunikationsdienst KIM, übermittelt werden. Neu ist, dass sie diese Unterlagen zusätzlich in die ePA einstellen.
Bereitgestellte Informationen gelesen?
Die elektronische Patientenakte wird vom Versicherten geführt. So kann er mit der ePA-App eingestellte Dokumente verbergen oder löschen. Ärzte und Psychotherapeuten können nicht sicher sein, ob die Kollegin und der Kollege die in die ePA gestellten Informationen wahrnimmt. Denn Ärzte sind nicht verpflichtet, die ePA anlasslos zu durchforsten. Deshalb ist es wichtig, dass Praxen Befundberichte und Arztbriefe nicht nur in die ePA einstellen, sondern weiterhin an die Kollegin oder den Kollegen übermitteln
Behandlungsdokumentation
Ärztinnen und Ärzte sind nach Gesetz und Berufsordnung weiterhin verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen über die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten zeitnah festzuhalten – elektronisch oder auf Papier.
An dieser Pflicht zur Behandlungsdokumentation ändert sich mit der ePA nichts. Das gilt auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten