Die elektronische Patientenakte stellt neue Anforderungen an die Praxen

Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 kommen auch auf die Praxen neue Aufgaben zu. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, ihre Patienten über Widerspruchsrechte zu informieren und welche Befunde, Arztbriefe etc. sie für sie in der ePA speichern.

Einen ersten Überblick zu den zukünftigen Anforderungen gibt die neue Praxisinformation der KBV. Das PraxisInfoSpezial fasst zusammen, mit welchen Daten Praxen die elektronischen Patientenakten (ePA) ihrer Patienten künftig befüllen müssen. Ein weiterer Punkt befasst sich mit den Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.

Was ändert sich in der Praxis? Eine Informationsveranstaltung zum Thema gibt es von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der KBV am nächsten Mittwoch, 28. Februar 2024. Praxismitarbeiter können die Veranstaltung von 15 bis 18 Uhr per kostenlosem Livestream online verfolgen.

Eine Anmeldung ist noch bis zum 27. Februar hier möglich. 

Quelle: KBV-PraxisNachrichten 

(bd)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 07.10.2024 - 23:23): http://www.neuromedizin.de/Organisation/Die-elektronische-Patientenakte-stellt-neue-Anforderungen-an.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239