Corona-Zeiten: Können Arbeitgeber das Urlaubsgeld streichen?

Urlaubsgeld kann Arbeitergebern in Praxen, MVZs, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in Corona-Zeiten schwer zu schaffen machen. Ist das Urlaubsgeld dergestalt zugesichert, muss der Arbeitgeber es zahlen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Das gleiche gilt sogar, wenn das Urlaubsgeld drei Jahre in Folge vorbehaltlos gezahlt wurde, ohne dass etwas davon im Arbeitsvertrag steht. Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Arbeitnehmer nicht. Allerdings kann sich ein Urlaubsgeldanspruch aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. Dann können sich Arbeitnehmer auf die sogenannte „betriebliche Übung“ berufen und das Urlaubsgeld verlangen.

Viele vertragliche Regelungen zum Urlaubsgeld enthalten daher einen Widerrufsvorbehalt. Damit lässt sich ein Anspruch auf die Zusatzleistungen unter bestimmten Bedingungen aussetzen bzw. ausschließen. Die Bedingungen für den Widerruf müssen laut Experten der ARAG-Versicherung aber im Vertrag konkret genannt werden. Ein lapidarer Hinweis auf wirtschaftliche Gründe reicht hierfür nicht aus.

Quelle: ARAG, lifePR, 14.09.2020

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • BIBB führt Online-Befragung zum Ausbildungsberuf MFA durch
      Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt zurzeit eine Voruntersuchung zum Novellierungsbedarf des Berufes Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte (MFA) durch. Die Untersuchung findet im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesmin...
      Mehr
    • Das Ergebnis der MFA-Tarifverhandlungen steht fest und wurde jetzt veröffentlicht
      Nach Ende der Erklärungsfrist steht das Ergebnis der Tarifverhandlungen fest. Die beiden Tarifparteien vmf und AAA hatten sich 21. November 2024 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt.
      Mehr
    • Multiple Sklerose hautnah: Roadshowbus ist wieder auf Tour in Deutschland
      Mit der ROADSHOW soll Aufmerksamkeit und Verständnis für MS-Betroffene geschaffen werden. Der MS-Roadshowbus tourt vom 30. bis 12. Oktober 2024 durch 11 Städte in Deutschland. DIE ROADSHOW ist Teil der großangelegten Awareness-Kampagne „trotz ms“.
      Mehr
    • Gespräche mit Vorgesetzten sollten gut vorbereitet sein
      Unabhängig, ob es um eine Veränderung von Praxisabläufen, eine Fortbildung oder um eine Gehaltserhöhung geht, das Gespräch mit dem ärztlichen Vorgesetzten sollte auf jeden Fall gut vorbereitet sein. Ein Gesprächsleitfaden speziell für Medizinische Fachangestellte soll dabei helfen.
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 02.05.2025 - 07:20): http://www.neuromedizin.de/MFAheute/Corona-Zeiten--Koennen-Arbeitgeber-das-Urlaubsgeld-streichen.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239