Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ein Gesetz der verpassten Chancen?

Nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hofft der AOK-Bundesverband auf Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Für Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, ist das GVSG ein Gesetz der verpassten Chancen. „Daran hat sich auch mit der heute beschlossenen Kabinettsfassung nichts geändert. Es bleibt in erster Linie ein Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende.

Kritisiert wird auch, dass Ansätze für eine Weiterentwicklung und Absicherung für eine zukunftsfeste Primärversorgung im vorliegenden Gesetz nicht vorhanden sind. Benötigt werden dringend neue Möglichkeiten zum Abschluss von innovativen Versorgungsverträgen, die möglichst dezentral, flexibel und praxistauglich gestaltet werden sollten.

Auch die beschlossene Entbudgetierung der Hausärzte wird bemängelt. Dadurch drohen durch diese Gießkannen-Finanzierung Mehrbelastungen für die GKV in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr. Positiv ist immerhin festzuhalten, dass die aktuellen Anpassungen der Endbudgetierungs-Regelungen im Gesetz weitere ungewollte Ausgabensteigerungen verhindern. Gut ist, dass zumindest die Einführung von Bonuszahlungen für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung wieder aus dem Entwurf gestrichen worden ist. Denn diese Boni hätten zu immensen Kosten für die Beitragszahlenden geführt, sagt Jens Martin Hoyer.

Quelle: AOK-Bundesverband 

(bd)
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