Die Einführung der aktualisierten und modifizierten Formulare 28 und 29 erfolgt mit einer Stichtagsregelung. Das heißt, alte Vordrucke können ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr verwendet werden. Praxen müssen rechtzeitig neue Formulare bestellen – je nach Bezugsweg über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung oder direkt bei der Druckerei. Denn ab dem Stichtag dürfen Praxen nur noch die neuen Vordrucke verwenden, wenn sie schwer psychisch kranken Patienten eine Soziotherapie verordnen möchten. Das dritte Formular im Bereich Soziotherapie, das Formular 27 für den soziotherapeutischen Betreuungsplan, bleibt unverändert. Darauf weist die KBV aktuell hin.
Mit der Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie im Jahr 2015 war eine Öffnungsklausel für begründete Einzelfälle außerhalb der Regelversorgung aufgenommen und der Kreis der anspruchsberechtigen Patienten erweitert worden: unter bestimmten Voraussetzungen kann Soziotherapie seitdem auch bei Patienten mit Diagnosen aus dem gesamten ICD-10-Kapitel für Psychische und Verhaltensstörungen (F00 bis F99) verordnet werden.
Quelle: KBV