EBM: Neue GOP für die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes ab Januar 2026

Für die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte gibt es ab 1. Januar 2026 eine neue Gebührenordnungsposition. Ärzte können sie abrechnen, wenn sie Notfalldaten wie Allergien und eingenommene Medikamente aktualisiert haben.

Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01643 im EBM ist mit 39 Punkten bewertet und kann einmal im Krankheitsfall (= Jahr) berechnet werden. Sie ersetzt die GOP 01641 (4 Punkte), die Ärztinnen und Ärzte seit 2018 als Zuschlag zur Versicherten, Grund- und Konsiliarpauschale erhalten und die von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt wird. Die Vergütung der neuen GOP 01643 erfolgt – zunächst für zwei Jahre befristet – extrabudgetär. Auf die neue Finanzierungssystematik haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.

Die Umstellung erfolgt, da sich der Notfalldatensatz in der Versorgung nicht wie erwartet verbreitet hat. Nach den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen wurde bislang für rund 2,3 Millionen Patienten ein Notfalldatensatz angelegt und damit deutlich weniger als prognostiziert. Unverändert bleiben die GOP für das Anlegen eines Notfalldatensatzes (GOP 01640 / 80 Punkte) und für das Löschen eines Notfalldatensatzes (GOP 01642 / 1 Punkt).

Quelle: KBV-PraxisNachrichten 

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 26.08.2025 - 15:56): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/EBM--Neue-GOP-fuer-die-Aktualisierung-eines-Notfalldatensatz.htm
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