Nach eineinhalbjährigem Ringen tritt zum Jahreswechsel das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) in Kraft. Der hinter dem Gesetz stehende Aufwand hat sich nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) gelohnt, auch wenn das fertige Gesetz zum Teil hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben ist. BÄK-Vertreter sehen in dem neuen Gesetz den Beginn eines Paradigmenwechsels, bei dem nicht mehr allein Kostendämpfung, sondern auch die Verbesserung der Gesundheitsversorgung wieder im Vordergrund steht. Allerdings empfinden sie das vielfach überarbeitete und ergänzte Gesetzeswerk nur als ersten Schritt in die Richtung, dem weitere folgen müssten. So stünden eine patientenzentrierte Flexibilisierung der Planungsbereiche und eine sektorenübergreifende Versorgungsanalyse immer noch aus. Dazu, so die BÄK, müssten allerdings die Landesärztekammern an der Bedarfsplanung beteiligt werden. Begrüßt wird dagegen, dass die Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nicht zu Lasten des hausärztlichen Vergütungsanteils und der fachärztlichen Grundversorgung erfolgt.
(mmh/map)
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