Privat Krankenversicherte, die als Hartz-IV-Empfänger Probleme mit der Zahlung ihrer Versicherungsbeiträge haben, wird ihre Last erleichtert: Zumindest aufgelaufene Beitragsschulden sollen ihnen komplett erlassen werden. Darauf einigten sich dem Bundesgesundheitsministerium zufolge, der Verband der Privaten Krankenversicherungen und das Bundesarbeitsministerium. Das Problem hatte sich daraus ergeben, dass Privatversicherte zwar weiter zur Zahlung ihrer Prämien verpflichtet sind, als Hartz-IV-Bezieher aber nur den in der Regel zu niedrigen gesetzlichen Satz von 131 Euro monatlich erstattet erhalten. Anfang das Jahres hatte das Bundessozialgericht bereits entschieden, dass die Erstattung künftig in Höhe der tatsächlichen Kosten erfolgen müsste. Außen vor geblieben war jedoch die Behandlung der aufgelaufenen Schulden. Experten vermuten, dass die Versicherungen den Empfehlungen ihres Verbandes folgen und auf die Rückstände verzichten, zumal eine erfolgreiche Eintreibung unwahrscheinlich ist. Dafür sollen die Prämien künftig direkt von den Jobcentern überwiesen werden.
(mmh)
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