Am 10. Juli 2009 stand die Novelle des Arzneimittelgesetzes im Bundesrat auf der Tagesordnung. Das Gesetzespaket rund um die AMG-Novelle enthält auch einen Passus, wonach der Bewertungsausschuss von KBV und Krankenkassen das Bundesgesundheitsministerium im Dreimonatsrhythmus über die Entwicklung der ärztlichen Vergütungen informieren muss. Zusätzlich ist ein jährlicher Gesamtbericht gefordert, entgegen den ursprünglichen Entwürfen wurde diese Berichtspflicht jedoch reduziert. So muss nun weder das Einkommen jedes einzelnen Kassenarztes offengelegt werden noch sollen die jeweils höchsten, niedrigsten und durchschnittlichen Honorare aller Arztgruppen pro KV-Bezirk aufgelistet werden. Stattdessen wird künftig die prozentuale Verteilung der Honorare im Überblick an das Ministerium geschickt. Anhand dieser Daten sollen die Auswirkungen der Honorarreform auf die bundesweit 140.000 Vertragsärzte eruiert und gegebenenfalls nötige Änderungen oder Nachregulierungen bei der ärztlichen Vergütung abgeleitet werden.
(mmh)
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